Rückkehr aus Risikogebieten

Das Ministerium weist darauf hin, dass bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet die aktuelle Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten ist. Demnach sind Einreisende aus Risikogebieten verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt umgehend über den Aufenthalt in einem Risikogebiet zu informieren und die Quarantänepflichten einzuhalten. Diese Vorschriften und die Einstufung von Urlaubszeilen als Risikogebiet kann sich auch während der Ferien ändern. Hier finden Sie weitere Informationen.